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Baden-Württemberg: Allgemeine Weiterbildung in Bildungszeitgesetz aufnehmen

VHS BadenWVHS-Verband Baden-Württemberg: »Nach dem guten ersten Schritt sollte im zweiten Schritt die Allgemeine Weiterbildung aufgenommen werden«
 
Der Volkshochschulverband Baden-Württemberg begrüßt das aktuell auf den Weg gebrachte Bildungszeitgesetz der grün-roten Landesregierung als einen guten ersten Schritt in die richtige bildungspolitische Richtung. Verbandsdirektor Hermann Huba weist allerdings nachdrücklich darauf hin, dass die Allgemeine Weiterbildung auch so sehr von beruflicher Bedeutung ist, dass sie in einem zweiten Schritt in das Gesetz aufgenommen gehört.

Die grün-rote Landesregierung erfülle ein weiteres Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung, indem sie ein Bildungszeitgesetz auf den Weg bringt. Zwar ist in dem Gesetzesentwurf keine Bildungszeit für allgemeine Weiterbildung vorgesehen, aber außer für die berufliche Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung ausdrücklich auch gedacht für die politische Weiterbildung zum Ausbau der gesellschaftlichen Teilhabe und für Weiterbildung zur Stärkung des Ehrenamts. »So gesehen hätte das Gesetz auch deutlich restriktiver ausfallen können«, sagt Hermann Huba, Direktor des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg, »es handelt sich also um einen guten ersten Schritt in die richtige bildungspolitische Richtung«. Der VHS-Verband stellt damit in Rechnung, dass schon der jetzt gefundene Kompromiss aus der Perspektive der Arbeitgeber ein großer Schritt ist, wenn auch vor allem symbolisch und weniger wirtschaftlich, denn das Beteiligungsverhalten in anderen Bundesländern lässt keine schwerwiegenden wirtschaftlichen Belastungen erwarten.

Das Ziel des Bildungszeitgesetzes ist es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten in Baden-Württemberg zu erhöhen und zu fördern, und zwar durch die bezahlte Freistellung an bis zu fünf Tagen pro Jahr für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen. »Das ist ein sehr guter Anfang und bekanntlich beginnt ja selbst der längste Weg mit einem ersten Schritt«, so Huba zur erwünschten Weiterentwicklung des Gesetzes: »Im zweiten Schritt sollten die Angebote der allgemeinen Weiterbildung aufgenommen werden, insbesondere psychologische und soziale Schlüsselqualifikationen, der Kreativ- und der Entspannungsbereich. Denn zum einen ist es mit der Abgrenzbarkeit von Allgemeiner und Beruflicher Weiterbildung ja ohnehin nicht weit her und zum anderen ist eine gute Allgemeinbildung erwiesenermaßen die beste Vorbereitung auf noch unbekannte berufliche Herausforderungen«.

(18.11.2014, prh)

vergleiche: Bildungszeitgesetz kommt

siehe auch: Bildungszeitgesetz in der Diskussion

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