Kosten der Weiterbildung durch externe Träger
Die Bundesregierung hat aufgrund einer parlamentarischen Nachfrage die Praxis der Weiterbildungsfinanzierung externer Träger durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) erläutert.
In der Antwort heißt es, dass die Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) der BA es den Anbietern ermöglichen, sich auch in schwierigen Zeiten flexibel auf neue Situationen einzustellen. Sollten zusätzliche Kosten anfallen, können die Anbieter diese in ihre Kostenberechnung für die Maßnahme einbeziehen. Dafür müssen sie nachvollziehbare Belege und Gründe vorlegen, bereits im Zulassungsprozess für die Maßnahme.
Weiter wird betont, dass ein B-DKS keinen maximalen Kostenbetrag vorschreibt, der eingehalten werden muss. Wenn ein Anbieter in seiner Planung und Kalkulation zu einem Kostensatz kommt, der über den B-DKS liegt, kann die Maßnahme trotzdem zugelassen werden.
In solchen Fällen muss die zuständige Stelle, zusätzlich zur üblichen Überprüfung der Zulassungskriterien, auch das Vorhandensein besonderer, höherer Aufwendungen prüfen, wie in der Antwort der Regierung erwähnt wird.
(28.11.2023, prh - nach einer Mitteilung des Deutschen Bundestages)
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